- Mainzer Republik
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Bezeichnung für den während der französischen Besetzung 1792/93 zwischen Landau in der Pfalz und Bingen am Rhein ausgerufenen ersten deutschen Freistaat. Nach der Eroberung durch französische Truppen unter A. P. Graf von Custine sowie der Kapitulation von Mainz (21. 10. 1792) im 1. Koalitionskrieg wurde unter französischem Schutz auf Veranlassung des jakobinischen Mainzer Klubs, besonders seines Präsidenten J. G. A. Forster, der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent gewählt, das erste demokratische Parlament der deutschen Geschichte (erstmals aktives Wahlrecht für alle Männer ab 21 Jahren); Präsident wurde der Philosoph und Historiker Andreas Joseph Hofmann (* 1752, ✝ 1849). Der Konvent trat am 17. 3. 1793 zusammen, rief am 18. 3. einen »freien Volksstaat« aus und erklärte die Loslösung vom Heiligen Römischen Reich. Am 21. 3. beschloss der Konvent den Anschluss der Mainzer Republik an das revolutionäre Frankreich. Während Forster darüber in Paris verhandelte, wurde das Gebiet um Mainz im März/April, die Stadt am 23. 7. 1793 von preußischen Truppen erobert.K. Tervooren: Die M. R. 1792/93 (1982);Mainz, »Centralort des Reiches«. Politik u. Lit. im Umbruch der Revolutionszeit, hg. v. C. Jamme u. a. (1986);F. Dumont: Die M. R. von 1792/93 (21993).
Universal-Lexikon. 2012.